Sitzung: 14.03.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/178
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss:
1. Die Anregungen aus der öffentlichen
Auslegung wie folgt abzuhandeln:
1.1. Stellungnahme der
Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann vom 16.01.2018 mit
Hinweis auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom
25.07.2017:
Aufgrund der Aktualisierung
des
Altlastenkatasters des Kreises Mettmann (Stand Dezember 2016) wird die
Begründung geändert: Die Altlastenverdachtsflächen werden neu bezeichnet und
der Sachstand ergänzt. Da hieraus keine Bedenken in Bezug auf die Aufhebung des
Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgen, und keine sonstigen Anregungen geäußert
werden, erfolgt lediglich eine redaktionelle Änderung. Die Änderungen sind in
der Begründung kenntlich gemacht.
2. die Abhandlung der
während der frühzeitigen Beteiligung der
Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die mit dem
Offenlagebeschluss vom 11.10.2017 getroffen wurde, hiermit zu bestätigen.
3.
die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 gemäß den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom
14.07.1994 (GV NRW S.666) in der
zurzeit gültigen Fassung und gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).
Das Plangebiet wird begrenzt durch die
Herderstraße im Osten, die Südgrenze des Flurstückes 922 im Norden, die
Ostgrenze des Flurstückes 1329 im Westen, ebenso im Westen durch die Südgrenzen
der Flurstücke 607 und 559, die Westgrenzen der Flurstücke 866, 867, 1503, 1032
und die Hans-Sachs-Straße, die Südgrenzen der Flurstücke 1359, 1311, 1495, 827,
958, die Westgrenzen der Flurstücke 1446, 1445, 1220, 1221, 441, 1663 sowie die
Südgrenzen der Flurstücke 1663 und 1635, die Westgrenzen der Flurstücke 1610
und 1500, die Südgrenzen der Flurstücke 1500 und 1501 im Süden. Alle Flurstücke
liegen in Flur 11 der Gemarkung Hilden.
Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr.
105 sollen die nicht mehr zeitgemäßen Inhalte des Bebauungsplanes als Grundlage
für planerische Entscheidungen entfallen.
Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung
mit Umweltbericht mit Stand vom 29.08.2017 zugrunde.