Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss:

 

1.    Die Anregungen aus der öffentlichen Auslegung wie folgt abzuhandeln:

 

1.1.  Stellungnahme der Unteren Bodenschutzbehörde des Kreises Mettmann vom 16.01.2018 mit Hinweis auf die Stellungnahme im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung vom 25.07.2017:

Aufgrund der Aktualisierung des Altlastenkatasters des Kreises Mettmann (Stand Dezember 2016) wird die Begründung geändert: Die Altlastenverdachtsflächen werden neu bezeichnet und der Sachstand ergänzt. Da hieraus keine Bedenken in Bezug auf die Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 erfolgen, und keine sonstigen Anregungen geäußert werden, erfolgt lediglich eine redaktionelle Änderung. Die Änderungen sind in der Begründung kenntlich gemacht.

2.    die Abhandlung der während der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB eingegangenen Stellungnahmen, die mit dem Offenlagebeschluss vom 11.10.2017 getroffen wurde, hiermit zu bestätigen.

3.    die Satzung zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 gemäß den §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung NW vom 14.07.1994 (GV NRW S.666) in der zurzeit gültigen Fassung und gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634).

      Das Plangebiet wird begrenzt durch die Herderstraße im Osten, die Südgrenze des Flurstückes 922 im Norden, die Ostgrenze des Flurstückes 1329 im Westen, ebenso im Westen durch die Südgrenzen der Flurstücke 607 und 559, die Westgrenzen der Flurstücke 866, 867, 1503, 1032 und die Hans-Sachs-Straße, die Südgrenzen der Flurstücke 1359, 1311, 1495, 827, 958, die Westgrenzen der Flurstücke 1446, 1445, 1220, 1221, 441, 1663 sowie die Südgrenzen der Flurstücke 1663 und 1635, die Westgrenzen der Flurstücke 1610 und 1500, die Südgrenzen der Flurstücke 1500 und 1501 im Süden. Alle Flurstücke liegen in Flur 11 der Gemarkung Hilden.

      Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes Nr. 105 sollen die nicht mehr zeitgemäßen Inhalte des Bebauungsplanes als Grundlage für planerische Entscheidungen entfallen.

      Dem Satzungsbeschluss liegt die Begründung mit Umweltbericht mit Stand vom 29.08.2017 zugrunde.