Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung gemäß WP 14 – 20 SV 51/179 für Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht zur Kenntnis.

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss die folgende Maßnahme zur Verbesserung des Betreuungsangebotes für Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht:

 

  1. Die Inbetriebnahme einer integrierten Wander- und Erlebnisgruppe für Kinder über drei Jahre in der AWO KiTA „Kolpingstraße“ (Stadtmitte) zum 01.08.2018.

 

  1. Zur Beschaffung der Ausstattung (Bauwagen und pädagogisches Material) erhält der AWO Kreisverband einen städtischen Zuschuss in Höhe von 54.400 €. Vorrangig sind Bundesmittel aus dem Kinderbetreuungsfinanzierungsprogramm 2017 – 2020 für den Ausbau U6.

            Es erfolgt die vorzeitige Freigabe der Haushaltsmittel 2018 –soweit notwendig.

 

      3.   Die Haushaltsmittel für Betriebskosten in Höhe von 8.800 € für das Jahr 2018  und in Höhe von 21.000 € für das Jahr 2019 ff werden in die Haushaltsmeldung 2018 ff. aufgenommen.