Beschluss: mit geändertem Beschlussvorschlag mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 3

„Bei der Aufstellung von Bebauungsplänen zur Schaffung von neuem Wohnraum ist eine Einzelfallprüfung vorzunehmen, um einen Flächenanteil von öffentlich geförderten Wohnungen von rund 30% anzustreben. Dabei soll der Anteil von barrierefrei zu erstellenden Wohneinheiten mit geprüft werden.“