Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach vorhergehender Beratung im Haupt- und Finanzausschuss, dass die Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden (Sondernutzungssatzung) vom 25.04.1988, in Kraft getreten am 01.06.1988, mit Wirkung vom 01.01.2010 außer Kraft tritt.

 

Gleichzeitig stimmt der Rat der Stadt Hilden dem vorgelegten Entwurf über die Neufassung der Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden und deren In-Kraft-Treten zum 01.01.2010 zu.