Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt

 

die Aufstellung des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 30 gemäß § 1 Abs. 8 und § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634).

 

Das Plangebiet liegt im Süden der Stadt Hilden und wird im Norden begrenzt durch die Nordseite der Straße Lehmkuhler Weg, im Osten durch die Ostseite der Straße Erikaweg, im Westen durch die Westseite des Flurstückes 39 (in Flur 19 der Gemarkung Hilden) und im Süden durch eine von der Stadtgrenze Hilden/Langenfeld um ca. 140m nach Norden versetzte Parallele. Dabei ist das Ostende der Parallele um ca. 4m, das Westende um ca. 3m nach Norden versetzt.

 

Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes sollen die nicht mehr zeitgemäßen Ausweisungen des Bebauungsplanes Nr. 30 – insbesondere die planungsrechtliche Ausweisung als Kleinsiedlungsgebiet (WS) – aufgehoben werden, so dass außerhalb des Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 30C – südlich der Straße Buchenweg – anschließend der § 34 BauGB Grundlage für die Beurteilung planerischer Aspekte wird.