Sitzung: 31.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/173
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung
des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 30 gemäß § 1 Abs. 8 und § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634).
Das Plangebiet
liegt im Süden der Stadt Hilden und wird im Norden begrenzt durch die Nordseite
der Straße Lehmkuhler Weg, im Osten durch die Ostseite der Straße Erikaweg, im
Westen durch die Westseite des Flurstückes 39 (in Flur 19 der Gemarkung Hilden)
und im Süden durch eine von der Stadtgrenze Hilden/Langenfeld um ca. 140m nach
Norden versetzte Parallele. Dabei ist das Ostende der Parallele um ca. 4m, das
Westende um ca. 3m nach Norden versetzt.
Mit der Aufhebung
des Bebauungsplanes sollen die nicht mehr zeitgemäßen Ausweisungen des
Bebauungsplanes Nr. 30 – insbesondere die planungsrechtliche Ausweisung als
Kleinsiedlungsgebiet (WS) – aufgehoben werden, so dass außerhalb des
Geltungsbereichs des Bebauungsplans Nr. 30C – südlich der Straße Buchenweg – anschließend
der § 34 BauGB Grundlage für die Beurteilung planerischer Aspekte wird.