Sitzung: 31.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/172
Beschlussvorlage:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt
die Aufstellung
des Verfahrens zur Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 31 gemäß § 1 Abs. 8 und § 2
Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der Fassung vom 03.11.2017 (BGBl. I S.3634).
Das
Plangebiet liegt im Süden der Stadt Hilden und wird im Osten begrenzt durch die
östliche Straßenbegrenzung der Straße Erikaweg, im Süden durch die Stadtgrenze
zu Langenfeld, im Westen durch die westliche Begrenzung des Flurstückes 39 (in
Flur 19 der Gemarkung Hilden) und im Norden durch eine um ca. 140 Meter
versetzte Parallele zur südlichen Grenze zum Stadtgebiet Langenfeld. Dabei ist
das Ostende der Parallele um ca. 4m, das Westende um ca. 3m nach Norden
versetzt.
Mit der
Aufhebung des Bebauungsplanes sollen die nicht mehr zeitgemäßen Ausweisungen
des Bebauungsplanes Nr. 31 – insbesondere die planungsrechtliche Ausweisung als
Kleinsiedlungsgebiet (WS) – aufgehoben werden, so dass anschließend der § 34
BauGB Grundlage für die Beurteilung planerischer Aspekte wird.