Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss
die „Richtlinie der Stadt Hilden zur Vergabe von Finanzmitteln aus dem Verfügungsfonds im Stadtumbaugebiet Innenstadt“:

 

  1. in Punkt 5, Absatz 4, Satz 4 wie folgt zu ändern:

„Der Verfügungsfondsbeirat ist nur beschlussfähig, wenn mindestens sechs der stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.“

 

  1. in Punkt 5 nach Absatz 4, Satz 5 einzufügen:

„Die Beschlussfähigkeit kann auch dadurch hergestellt werden, dass ein eingeladenes, aber fehlendes Mitglied dem Beschluss beitritt, nachdem es über die Beschlussgrundlagen in geeigneter Form in Kenntnis gesetzt wurde.“