Sitzung: 31.01.2018 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 14-20 SV 61/167
ergänzter Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der
Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.
Er beschließt, dass
im Jahr 2018 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang
bearbeitet werden sollen:
1.
Bebauungsplan Nr. 10D für die Grundstücke südlich
der Straße Feldstraße
2.
Bebauungsplan Nr. 18B für den Bereich Kilvertzheide
/ Grünstraße
3.
Bebauungsplan Nr. 103, 3. beschleunigte Änderung
für den Bereich Düsseldorfer Straße / Niedenstraße
4.
Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 für den Bereich
Herderstr. / Auf dem Sand / Hans-Sachs-Straße
5.
Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Str.
8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25
6.
Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg
/ Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg
7. Bebauungsplan Nr.
263 für die Grundstücke Schützenstraße 41-43 (künftig voraussichtlich bis Nr.
51)
8.
Bauleitplanverfahren für das Gelände der
Theodor-Heuss-Schule
Im Übrigen soll folgendes noch aufzustellende Satzungsverfahren
vorrangig bearbeitet werden:
9.
Stellplatzsatzung
für die Stadt Hilden