Beschluss: s. Niederschrift

ergänzter Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung über den Stand der Bauleitplanverfahren der Stadt Hilden zur Kenntnis.

 

Er beschließt, dass im Jahr 2018 folgende Bauleitplanverfahren von der Stadtverwaltung mit Vorrang bearbeitet werden sollen:

 

1.      Bebauungsplan Nr. 10D für die Grundstücke südlich der Straße Feldstraße

2.      Bebauungsplan Nr. 18B für den Bereich Kilvertzheide / Grünstraße

3.      Bebauungsplan Nr. 103, 3. beschleunigte Änderung für den Bereich Düsseldorfer Straße / Niedenstraße

4.      Aufhebung des Bebauungsplans Nr. 105 für den Bereich Herderstr. / Auf dem Sand / Hans-Sachs-Straße

5.      Bebauungsplan Nr. 165A für den Bereich Walder Str. 8 (Teilfläche), 14-26 und Kirchhofstr. 15-25

6.      Bebauungsplan Nr. 248 für den Bereich Ohligser Weg / Stadtgrenze / Kiefernweg / Narzissenweg

7.      Bebauungsplan Nr. 263 für die Grundstücke Schützenstraße 41-43 (künftig voraussichtlich bis Nr. 51)

8.      Bauleitplanverfahren für das Gelände der Theodor-Heuss-Schule

 

Im Übrigen soll folgendes noch aufzustellende Satzungsverfahren vorrangig bearbeitet werden:

 

9.      Stellplatzsatzung für die Stadt Hilden