Sitzung: 13.12.2017 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/045
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018.
Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Gebühren für die Entsorgung des
Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 01.01.2018, sowie die in
vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung vom 13.12.2017 zur Satzung über
die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt
Hilden mit folgenden Gebührensätzen:
Gebührentatbestand |
2018 |
2017 |
Kleinkläranlagen je angefang. cbm |
24,92 € |
24,60 € |
Abflusslose Gruben je angefang. cbm |
23,00 € |
22,77 € |
Nur nach Bedarf: |
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Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m je angefang. 10 m |
1,83 € |
1,83 € |
Einsatz Spülwagen / Kombi-Fahrzeug je angefangene Std. |
164,40 € |
164,40 € |
Einsatz Saugwagen je angefangene Std. |
155,26 € |
155,26 € |
Erschwernis bei schwer zugänglichen Grundstücken je Stück |
155,26 € |
155,26 € |
Zulage für geringe Mengen bei Leerung von nur einer Anlage je Stück |
155,26 € |
155,26 € |