Beschluss: zur Kenntnis genommen

Der Rat der Stadt nahm nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 21.08.2017 bis 31.10.2017 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen (Anlage 2 der SV).