Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 01.01.2018, sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 1. Nachtragssatzung vom 13.12.2017 zur Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden mit folgenden Gebührensätzen:

 

Gebührentatbestand

2018

2017

Kleinkläranlagen je angefang. cbm

24,92 €

24,60 €

Abflusslose Gruben je angefang. cbm

23,00 €

22,77 €

Nur nach Bedarf:

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m je angefang. 10 m

1,83 €

1,83 €

Einsatz Spülwagen / Kombi-Fahrzeug je angefangene Std.

164,40 €

164,40 €

Einsatz Saugwagen je angefangene Std.

155,26 €

155,26 €

Erschwernis bei schwer zugänglichen Grundstücken je Stück

155,26 €

155,26 €

Zulage für geringe Mengen bei Leerung von nur einer Anlage je Stück

155,26 €

155,26 €