Sitzung: 29.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/045
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden
nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018. Außerdem beschließt er die
Neufestsetzung der Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 01.01.2018, sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 1. Nachtragssatzung vom 13.12.2017 zur Satzung über die Entsorgung des
Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden mit folgenden
Gebührensätzen:
Gebührentatbestand |
2018 |
2017 |
Kleinkläranlagen je
angefang. cbm |
24,92
€ |
24,60
€ |
Abflusslose Gruben je
angefang. cbm |
23,00
€ |
22,77
€ |
Nur nach Bedarf: |
|
|
Verlegung eines
Schlauches von mehr als 50 m je angefang. 10 m |
1,83
€ |
1,83
€ |
Einsatz Spülwagen /
Kombi-Fahrzeug je angefangene Std. |
164,40
€ |
164,40
€ |
Einsatz Saugwagen je
angefangene Std. |
155,26
€ |
155,26
€ |
Erschwernis bei schwer
zugänglichen Grundstücken je Stück |
155,26
€ |
155,26
€ |
Zulage für geringe
Mengen bei Leerung von nur einer Anlage je Stück |
155,26
€ |
155,26
€ |