Geänderter Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2018 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996 mit Ausnahme der Gebühren für die Bestattung von Sternenkinder (Ziffern 1.1.3, 4.1.2 und 8.1.4)

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.