Sitzung: 29.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/040
Geänderter Beschlussvorschlag:
Nach Vorberatung im Haupt- und
Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2018 und beschließt
die in vollem Wortlaut vorliegende 25. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für
die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996 mit Ausnahme der Gebühren für die Bestattung
von Sternenkinder (Ziffern 1.1.3, 4.1.2 und 8.1.4)
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.