Beschluss: zurückgestellt

„Der Entwurf des Bebauungsplans mit Entscheidungsbegründung vom 18.08.2005 wird an den Stadtentwicklungsausschuss mit folgender Empfehlung zurückverwiesen:

a)      Reduzierung des Versieglungsgrades auf dem ehem. städtischen Grundstück durch Reduzierung der Bebauung auf einen Baukörper (0,16 GRZ statt gegenwärtig 0,68 GRZ);

b)      Zurückversetzung des verbleibenden neuen Baukörpers;

c)      Entsieglung des ehem. städtischen Grundstücks (Schulgebäude, Parkplatz) durch den Investor

d)      Begrünung und ökologische Aufwertung des entsiegelten vorderen Grundstücksteils durch den Investor;

e)      Abriss des alten Schulanbaus durch den Investor;

f)      Reduzierung der Dachgeschosshöhe der Gebäude auf den Privatgrundstücken an der Augustastraße auf max. 57,2m über N.N. (Traufhöhe) sowie auf 58,6m über N.N. (Firsthöhe)

g)      Begrenzung des Versiegelungsgrades der Gebäude auf den Privatgrundstücken an der Augustastraße auf maximal 0,29 GRZ;

h)      Nachweis von 1,5 Stellplätzen pro Wohneinheit."

i)       Der Bebauungsplan und der Entwurf des Erläuterungsberichtes vom 18.08.2005 werden gemäß § 3 Abs. 2 und Abs. 3 BauGB zur verkürzten z. Offenlage beschlossen.

j)       Die Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sind gemäß § 3 (2) BauGB von der verkürzten z. Offenlage zu benachrichtigen.

k)      Anregungen zum Entwurf des Bebauungsplanes und des Erläuterungsberichtes vom 18.08.2005 können nur zu den geänderten und ergänzten Teilen, die im Bebauungsplanentwurf durch einen Kreis gekennzeichnet und in der Änderungsliste vom 18.08.2004 aufgelistet werden, vorgebracht werden."