Sitzung: 13.12.2017 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 20/082
Beschlussvorschlag:
1.
Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2016 wird zur Prüfung an
den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
2.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 1.130.728,80 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge
gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 45.216,84 €) und an Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen i. H. v. 11.768.300,84 € zur Kenntnis.
3.
Der Rat
der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für
Investitionen, die im Haushaltsjahr 2016 getätigt oder begonnen wurden, im
Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 3.142.800,00 € und im Haushaltsjahr 2017 in Höhe
von 5.809.164,00 € erfolgte.
4.
Nach
der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 5.978.075,66 € der
Ausgleichsrücklage entnommen.