ergänzter Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss:

 

1.  Die Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung und der Behörden bzw. der sonstigen Träger öffentlicher Belange werden wie in der Anlage 1 ausgeführt berücksichtigt.

2.  Die 2. Nachtragssatzung zur Satzung über Erlaubnisse und Gebühren für Sondernutzungen an öffentlichen Straßen in der Stadt Hilden – Sondernutzungssatzung – vom 26.11.2009 wird in der als Anlage 3b und 3c der Sitzungsvorlage beigefügten Fassung ohne § 8a als Satzung beschlossen.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Satzung im Amtsblatt zu veröffentlichen.

3.  Die Verwaltung wird beauftragt, spätestens 4 Jahre nach In-Kraft-treten der 2. Nachtragssatzung dem Stadtentwicklungsausschuss einen Erfahrungsbericht zur Umsetzung der Regeln für mobile Werbeanlage und Warenauslagen vorzulegen.
Für diesen Erfahrungsbericht ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung durchzuführen.