Sitzung: 29.11.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/037
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2018 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2018 ab 01.01.2018 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Die
Nachtragssatzung wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser
Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu
übernehmen sind:
1.
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2017 |
Gebühr
2018 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,36 Euro |
1,38 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,82 Euro |
1,84 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,64 Euro |
1,65 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,45 Euro |
1,47 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,27 Euro |
1,28 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2017 |
Gebühr
2018 |
|
0 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 0 |
1,90 Euro |
1,74 Euro |
1 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 1 |
1,42 Euro |
1,31 Euro |
2 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 2 |
0,95 Euro |
0,87 Euro |
3 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 3 |
0,47 Euro |
0,44 Euro |
4 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
2.1 Sonstige
Gebühren:
Für den Erwerb von
Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 40 kg auf 6,00 Euro festgelegt.