Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2018 ab 01.01.2018 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 12. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Die Nachtragssatzung wird unter der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage (Anlage 1) beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2017

Gebühr 2018

0

Fußgängerzonen

1,36 Euro

1,38 Euro

1

Anliegerstraßen

1,82 Euro

1,84 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,64 Euro

1,65 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,45 Euro

1,47 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,27 Euro

1,28 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2017

Gebühr 2018

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

1,90 Euro

1,74 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,42 Euro

1,31 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

0,95 Euro

0,87 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,47 Euro

0,44 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2.1 Sonstige Gebühren:

 

Für den Erwerb von Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 40 kg auf 6,00 Euro festgelegt.