Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2018 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2018 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 21. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Die Nachtragssatzung wird mit der Maßgabe beschlossen, dass in § 1 die mit dieser Sitzungsvorlage beschlossenen und festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind.

 

 

Gefäßgröße

Gebühren 2017

Gebühren 2018

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.650,00 Euro

1.597,20 Euro

   770 l          

1.925,00 Euro

1.863,40 Euro

1.100 l          

2.750,00 Euro

2.662,00 Euro

     40 l   14-täglich

50,00 Euro

48,40 Euro

     60 l          

75,00 Euro

72,60 Euro

     80 l          

100,00 Euro

96,80 Euro

   120 l          

150,00 Euro

145,20 Euro

   140 l          

175,00 Euro

169,40 Euro

   240 l          

300,00 Euro

290,40 Euro

   660 l          

825,00 Euro

798,60 Euro

   770 l          

962,50 Euro

931,70 Euro

1.100 l          

1.375,00 Euro

1.331,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

 

Sonstige Gebühr

Gebühren 2017

Gebühren 2018

Laubsack

1,00 Euro

1,00 Euro

Städt. Abfallsack

4,00 Euro

4,00 Euro

Kompost

3,50 Euro

3,50 Euro

Tonnentausch

5,00 Euro

5,00 Euro

Tonnentausch vor Ort

10,00 Euro

10,00 Euro

Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier)

69,03 Euro

69,03 Euro

Rausziehen Container 14-täglich

138,05 Euro

138,05 Euro

Rausziehen Container wöchentlich

276,10 Euro

276,10 Euro

Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr

20,00 Euro

20,00 Euro

Sperrmüllexpress

60,00 Euro

60,00 Euro

Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Restmüll (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Altholz (je 100 ltr.)

3,00 Euro

3,00 Euro

Sonderleerung Altpapiercontainer

8,32 Euro

8,32 Euro

Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen

1/26 der aktuellen Gebühr

1/26 der aktuellen Gebühr

 

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.