Sitzung: 20.09.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/155
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung der zweiten Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 138 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in Verbindung
mit § 13a BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBI. I S.
2414), zuletzt geändert durch den Artikel 2 Abs. 3 des Gesetzes vom 20.7.2017
(BGBl. I S. 2808).
Das Plangebiet liegt im östlichen Bereich des Stadtteils Hilden-Süd,
nahe der Autobahn (A3). Es wird im Norden durch den Garather Mühlenbach, im
Osten durch die östlichen Grenzen der Flurstücke Nr. 1778, Nr. 1780 und Nr.
1700, südlich durch die Straße Krabbenburg und westlich durch die Straße
Breddert begrenzt.
Ziel der zweiten
Änderung des Bebauungsplans 138 ist es, eine neue der Straße folgende Baukörperstellung
auszuweisen, damit sich zukünftige Bauvorhaben harmonisch in die Umgebung
einfügen. Neue Baukörper sollen sich nach Art – wie bisher: allgemeines
Wohngebiet –, Maß und Gestaltung (z.B. Dachform) an der Umgebungsbebauung
orientieren. Zudem soll der Grünstreifen entlang des Baches erhalten bleiben
und geschützt werden.