Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt in Abänderung des Beschlusses des Stadtentwicklungsausschusses vom 19.11.2014:

In der Mehrgenerationensiedlung auf dem Grundstück der ehemaligen Albert-Schweitzer-Schule sollen nur Häuser errichtet werden, die neben der Erfüllung der gesetzlichen Mindestvorgaben von der KfW Bankengruppe aufgrund ihrer zusätzlichen energetischen Ausstattung und Qualität eine Förderung erhalten könnten.

Heizungsanlagen mit Nutzung von Holzpellets oder vergleichbaren Feststoffen sind nicht zulässig.

In den abzuschließenden Kaufverträgen sind mit den Käufern entsprechende Verpflichtungen zu vereinbaren.