Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Haupt- und Finanzausschuss

 

1.       20% der ÖPNV-Pauschale gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW als Aufgabenträger für eigene Zwecke zu beanspruchen.
Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den entsprechenden Verwaltungsvorschriften,

 

2.       30% der ÖPNV-Pauschale an die Rheinbahn AG als Anreiz zur Beschaffung und zum Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge auf den Linienverkehren in Hilden nach der Alternative A-Invest (Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV für investive Maßnahmen – Investitionen in Fahrzeuge) auszureichen,

 

3.       die verbleibenden Mittel in Höhe von 50% der ÖPNV-Pauschale an öffentliche und private Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW anwenden, weiterzuleiten – und zwar

 

          a)      an die Verkehrsgesellschaft Hilden einen Anteil an der ÖPNV-Pauschale nach der Alternative A (Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV) und

 

          b)      an die Rheinbahn AG den verbleibenden Anteil an der ÖPNV-Pauschale als weiteren Anreiz zur Beschaffung und zum Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge auf den Linienverkehren in Hilden nach der Alternative A-Invest (Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV für investive Maßnahmen – Investitionen in Fahrzeuge).

 

4.       Darüber hinaus stimmt der Rat der Stadt Hilden zu, dass die Verwaltung jährlich innerhalb des gesetzten Prozentrahmens (siehe 2.) über die Anwendung der Varianten entscheidet und die Verteilung nach sachgerechten Erwägungen vornimmt.