Sitzung: 12.07.2017 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/156
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und
Finanzausschuss zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf ein
Betreuungsangebot nach dem SGB VIII sowie KiBiz für Kinder ab Vollendung des
Dritten Lebensjahres
a) die
Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der
inklusiven Kin-dertageseinrichtung „Nordlichter“ für bis zu 15 Kinder im Alter
von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Die Stadt gewährt dem Träger ab
Betriebsbeginn 100% der nach KiBiz anerken-nungsfähigen Betriebskosten von
89.600 € pro Jahr davon rd. 56% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge
sowie einen Personalkostenzuschuss von rd. 37.000 € pro Jahr.
Die
Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und
10.000 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303
„Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart
783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“,
I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.
b) die
Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der städt.
Kinderta-geseinrichtung „Pusteblume“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren
bis zum Eintritt der Schul-pflicht. Betriebskosten rd. 128.100 € pro Jahr,
davon rd. 35% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge.
Die
Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und
13.500 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303
„Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart
783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt.
Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“,
I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.
Für den Betrieb
werden zwei ErzieherInnen S8a TVöD und ein/e Praktikant/In benötigt, die
Perso-nalkosten betragen ab 2018 rd.126.600 € jährlich.
c) Die Verwaltung
wird beauftragt die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend auf die Möglich-keit
der Inanspruchnahme der vorgenannten Bundes/Landesmittel abzustimmen.
d) Weitere
Planungen, Träger- und Investorenverhandlungen zur Anpassung des
Betreuungsan-gebotes für diese Altersgruppe sind durch die Verwaltung
vorzunehmen und dem Ausschuss vor-zulegen. Über die Bereitstellung der
erforderlichen Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen ist im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen 2018 zu entscheiden.