Beschluss: einstimmig beschlossen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss und im Haupt- und Finanzausschuss zur Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot nach dem SGB VIII sowie KiBiz für Kinder ab Vollendung des Dritten Lebensjahres

 

a) die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der inklusiven Kin-dertageseinrichtung „Nordlichter“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schulpflicht. Die Stadt gewährt dem Träger ab Betriebsbeginn 100% der nach KiBiz anerken-nungsfähigen Betriebskosten von 89.600 € pro Jahr davon rd. 56% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge sowie einen Personalkostenzuschuss von rd. 37.000 € pro Jahr.

 

Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und 10.000 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303 „Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“, I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.

 

b) die Einrichtung einer Wald – und Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der städt. Kinderta-geseinrichtung „Pusteblume“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der Schul-pflicht. Betriebskosten rd. 128.100 € pro Jahr, davon rd. 35% refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge.

 

Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 € für die Anschaffung eines Bauwagens und 13.500 € für die Anschluss- und Erschließungskosten werden im Produkt 011303 „Investitionen“, I2617neu „Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100 „Auszahlung für den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“, I261600107 „Unterkünfte für Flüchtlinge“.

 

Für den Betrieb werden zwei ErzieherInnen S8a TVöD und ein/e Praktikant/In benötigt, die Perso-nalkosten betragen ab 2018 rd.126.600 € jährlich.

 

c) Die Verwaltung wird beauftragt die Umsetzung der Maßnahmen entsprechend auf die Möglich-keit der Inanspruchnahme der vorgenannten Bundes/Landesmittel abzustimmen.

 

d) Weitere Planungen, Träger- und Investorenverhandlungen zur Anpassung des Betreuungsan-gebotes für diese Altersgruppe sind durch die Verwaltung vorzunehmen und dem Ausschuss vor-zulegen. Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für weitere Maßnahmen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 zu entscheiden.