Sitzung: 28.06.2017 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 61/132
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im
Haupt- und Finanzausschuss
1. 20% der ÖPNV-Pauschale
gemäß § 11 Abs. 2 ÖPNVG NRW als Aufgabenträger für eigene Zwecke zu beanspruchen.
Die Verwendung der Mittel richtet sich nach den Vorgaben des ÖPNVG NRW und den
entsprechenden Verwaltungsvorschriften,
2. 30% der ÖPNV-Pauschale an
die Rheinbahn AG als Anreiz zur Beschaffung und zum Einsatz neuwertiger und
barrierefreier Fahrzeuge auf den Linienverkehren in Hilden nach der Alternative
A-Invest (Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für
die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher Verpflichtungen im ÖSPV für investive
Maßnahmen – Investitionen in Fahrzeuge) auszureichen,
3. die verbleibenden Mittel
in Höhe von 50% der ÖPNV-Pauschale an öffentliche und private
Verkehrsunternehmen, die den Gemeinschaftstarif nach § 5 Abs. 3 ÖPNVG NRW anwenden,
weiterzuleiten – und zwar
a) an die Verkehrsgesellschaft Hilden einen
Anteil an der ÖPNV-Pauschale nach der Alternative A (Gewährung der
ÖPNV-Pauschale im Rahmen der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen im ÖSPV) und
b) an die Rheinbahn AG den verbleibenden
Anteil an der ÖPNV-Pauschale als weiteren Anreiz zur Beschaffung und zum
Einsatz neuwertiger und barrierefreier Fahrzeuge auf den Linienverkehren in
Hilden nach der Alternative A-Invest (Gewährung der ÖPNV-Pauschale im Rahmen
der Ausgleichsleistungen für die Erfüllung gemeinwirtschaftlicher
Verpflichtungen im ÖSPV für investive Maßnahmen – Investitionen in Fahrzeuge).
4. Darüber hinaus stimmt der
Rat der Stadt Hilden zu, dass die Verwaltung jährlich innerhalb des gesetzten
Prozentrahmens (siehe 2.) über die Anwendung der Varianten entscheidet und die
Verteilung nach sachgerechten Erwägungen vornimmt.