Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 17

Beschlussvorschlag:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 18B gemäß § 2 Abs. 1 BauGB (Baugesetzbuch) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBl. I S. 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20. Oktober 2015 (BGBl. I S. 1722).

 

Das Plangebiet liegt im Eckbereich der Straße Kilvertzheide mit der Grünstraße auf der Westseite der Bundesautobahn A 3, östlich der Hildener Innenstadt und nördlich der S-Bahn-Trasse Hilden – Solingen-Ohligs.

Es umfasst neben einem Teilstück der Straße Kilvertzheide die Flurstücke 672, 1325 bis 1346 sowie 1434 bis 1440, alle in Flur 60 der Gemarkung Hilden.

 

Ziel des Bebauungsplanes ist es, die besondere städtebauliche Gestalt der historischen Siedlung im Eckbereich Kilvertzheide/Grünstraße bauplanungsrechtlich zu sichern.