Sitzung: 21.06.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 15
Vorlage: WP 14-20 SV 61/105/2
Antragstext:
Die Allianz für Hilden beantragt, die Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 263 nicht zu beschließen und der Firma Wirtz & Lück Wohnbau GmbH als Eigentümer des Grundstücks Schützenstraße 43 (Flurstück 727, Flur 58 Gemarkung Hilden) eine Baugenehmigung für den Bau des Mehrfamilienhauses im Rahmen des § 34 BauGB mit einer lückenlosen Grenzbebauung und einer Durchfahrt für Feuerwehrfahrzeuge zu erteilen.