Sitzung: 22.06.2017 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 51/156
Beschlussvorschlag:
Der Jugendhilfeausschuss beschloss zur
Sicherstellung des Rechtsanspruchs auf ein Betreuungsangebot nach dem SGB VIII
sowie KiBiZ für Kinder ab Vollendung des Dritten Lebensjahres
a) die Einrichtung einer Wald – und
Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der inklusiven Kin-dertageseinrichtung
„Nordlichter“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der
Schulpflicht. Die Stadt gewährt dem Träger ab Betriebsbeginn 100% der nach
KiBiZ anerken-nungsfähigen Betriebskosten von 89.600 € pro Jahr davon rd. 56%
refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge sowie einen
Personalkostenzuschuss von rd. 37.000 € pro Jahr.
Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 €
für die Anschaffung eines Bauwagens und 10.000 € für die Anschluss- und
Erschließungskosten werden im Produkt 011303 „Investitionen“, I2617neu
„Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100 „Auszahlung für
den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt
durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“, I261600107
„Unterkünfte für Flüchtlinge“.
b) die Einrichtung einer Wald – und
Erlebnisgruppe im Jahr 2018 am Standort der städt. Kinderta-geseinrichtung
„Pusteblume“ für bis zu 15 Kinder im Alter von 3 Jahren bis zum Eintritt der
Schul-pflicht. Betriebskosten rd. 128.100 € pro Jahr, davon rd. 35%
refinanziert über Landesmittel und Kostenbeiträge.
Die Anschaffungskosten in Höhe von 17.000 €
für die Anschaffung eines Bauwagens und 13.500 € für die Anschluss- und
Erschließungskosten werden im Produkt 011303 „Investitionen“, I2617neu
„Bauwagen für Kindertageseinrichtungen“ bei Kostenart 783100 „Auszahlung für
den Erwerb von Vermögen“ außerplanmäßig bereitgestellt. Die Deckung erfolgt
durch Minderauszahlungen im Produkt 011303 „Investitionen“, I261600107
„Unterkünfte für Flüchtlinge“.
Für den Betrieb werden zwei ErzieherInnen
S8a TVöD und ein/e Praktikant/In benötigt. Die Perso-nalkosten betragen ab 2018
rd.126.600 € jährlich.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, die
Umsetzung der Maßnahmen entsprechend auf die Möglichkeit der Inanspruchnahme
der vorgenannten Bundes/Landesmittel abzustimmen.
d) Weitere Planungen, Träger- und
Investorenverhandlungen zur Anpassung des Betreuungsan-gebotes für diese
Altersgruppe sind durch die Verwaltung vorzunehmen und dem Ausschuss
vor-zulegen. Über die Bereitstellung der erforderlichen Haushaltsmittel für
weitere Maßnahmen ist im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2018 zu
entscheiden.