Beschlussvorschlag:

 

1.    Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2015 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

2.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 2.638.208,66 € (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 33.205,74 € und für verrechnete Aufwendungen bei Vermögensgegenständen i. H. v. 685.185,95 €) und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 8.597.855,75 € zur Kenntnis.

 

3.    Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für Investitionen, die im Haushaltsjahr 2015 getätigt oder begonnen wurden, im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 1.962.000,00 € und im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 3.762.000,00 € erfolgte.

 

4.    Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 8.290.100,19 € der Ausgleichsrücklage entnommen.