Beschluss: s. Niederschrift

Beschlussvorschlag:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss beschließt:

 

  1. Der Bau von 23 elektronischen Fahrradboxen gem. dem vorliegenden Förderbescheid wird wie beschlossen umgesetzt. Ein Förderantrag beim VRR für die Aufstellung zusätzlicher konventioneller Fahrradboxen erfolgt in 2017 nicht.

 

Alternativ

 

2.         Der Bau der oben genannten 23 elektronischen Fahrradboxen wird nicht weiter verfolgt. Der Zuwendungsbescheid wird zurückgegeben und aufgehoben. In diesem Fall wird die Stadt Hilden auch nicht die Kooperationsvereinbarung mit den anderen teilnehmenden Kommunen unterschreiben.

Es wird ein Förderantrag beim VRR gestellt, mit dem die Aufstellung von 44 konventionellen Fahrradboxen (im Rahmen des Haushaltansatzes von 96.000€) beantragt wird.

 

Alternativ

 

 

3.         Die Anzahl der elektronischen Fahrradboxen wird auf 13 Stück reduziert, mit den dadurch innerhalb des Haushaltsansatzes (96.000€) „frei werdenden“ Mitteln werden 18 Boxen mit konventionellem Schließsystem aufgestellt. Hierzu ist ein entsprechender Förderantrag beim VRR zu stellen.