Sitzung: 15.02.2017 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: s. Niederschrift
Vorlage: WP 14-20 SV 66/084
Beschlussvorschlag:
Der
Stadtentwicklungsausschuss beschließt:
- Der Bau von 23 elektronischen Fahrradboxen gem. dem vorliegenden
Förderbescheid wird wie beschlossen umgesetzt. Ein Förderantrag beim VRR für
die Aufstellung zusätzlicher konventioneller Fahrradboxen erfolgt in 2017
nicht.
Alternativ
2. Der Bau der oben
genannten 23 elektronischen Fahrradboxen wird nicht weiter verfolgt. Der
Zuwendungsbescheid wird zurückgegeben und aufgehoben. In diesem Fall wird die
Stadt Hilden auch nicht die Kooperationsvereinbarung mit den anderen
teilnehmenden Kommunen unterschreiben.
Es wird ein
Förderantrag beim VRR gestellt, mit dem die Aufstellung von 44 konventionellen
Fahrradboxen (im Rahmen des Haushaltansatzes von 96.000€) beantragt wird.
Alternativ
3. Die Anzahl der
elektronischen Fahrradboxen wird auf 13 Stück reduziert, mit den dadurch
innerhalb des Haushaltsansatzes (96.000€) „frei werdenden“ Mitteln werden 18 Boxen
mit konventionellem Schließsystem aufgestellt. Hierzu ist ein entsprechender
Förderantrag beim VRR zu stellen.