Beschluss: zur Kenntnis genommen

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nahm den nachfolgenden Sachstand zur Beschlusskontrolle seines eigenen Gremiums zur Kenntnis:

 

 

Sitzungsvorlage

aus Ratssitzung am

Beschluss/ Auftrag

Umsetzungsstand

SV 10/032 Änderung der Öffnungszeiten des Bürgerbüros der Stadt Hilden

 

am 06.07.2016

Der Beschlussvorschlag für die nächste Beratung soll um den Zusatz „für ein Jahr“ ergänzt werden.

Die Umsetzung erfolgte mit der SV 10/032/1 (HuF am 07.09.2016).

 

 

 

SV 66/069 Aufstellung von Fahrradboxen an der S-Bahnhaltestelle Hilden Süd

 

am 21.09.2016

Vor der Abstimmung über diese SV wurde seitens der Verwaltung zugesichert, eine weitere SV zu erstellen, die einen Vorschlag für eine Gebührenerhebung zur Nutzung der Fahrradboxen beinhaltet.

Die Umsetzung erfolgte mit der SV 60/033 (HuF am 30.11.2016).

SV 61/093 Lärmaktionsplan in Hilden: Abhandlung der Anregungen:  Beschluss über den Lärmaktionsplan der Stufe 2

 

am 02.11.2016

Geänderter Beschluss:

„Der Rat der Stadt Hilden beschließt aufgrund des § 47d des Bundesimmissions-schutzgesetzes – BimSchG – nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss den Lärmaktionsplan der Stufe 2 nach EU-Umgebungslärmrichtlinie in der als Anlage zur Sitzungsvorlage vorliegenden Form mit Tempo 30, aber ohne die Mittelbereitstellung für die Umprogrammierung der Ampeln.

Der Entwurf des Lärmaktionsplans ist gemäß Beschluss des Rates geändert worden. Die Endfassung des Berichts wurde auf der Internetseite der Stadt Hilden veröffentlicht und der Bezirksregierung Düsseldorf zur Kenntnisnahme übersandt.
Es wurde ein Angebot eingeholt, um für die fünf Straßenabschnitte, deren zulässige Geschwindigkeit in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr auf 30 km/h reduziert werden soll, die Lärmemissionen nach RLS´90 in der Zeit von 22.00 Uhr bis 6.00 Uhr berechnen zu lassen sowie eine gutachterliche Stellungnahme zur verkehrlichen Leistungsfähigkeit der Straßen zu erhalten. Diese Unterlagen sind für die straßenverkehrsrechtliche Anordnung, die mit den Straßenbaulastträgern abzustimmen sind, erforderlich.


 


SV 66/027/2 Antrag der Bürgeraktion Hilden: Sicherung der Bahngleise an der

Beckersheide / Breddert

 

am 02.11.2016

„Um sowohl dem objektiven, als auch subjektiven Sicherheitsbedürfnis der Verkehrsteilnehmer - insbesondere der Fußgänger und Radfahrer - auf der Straße Beckersheide zu entsprechen, wird die Verwaltung beauftragt, den vormaligen Schutz mit der Installation eines Zaunes in derselben Höhe wie der auf der gegenüberliegenden Straßenseite stehende entlang der Straße zwischen Fahrbahn und Bahntrasse wiederherzustellen.“

Voraussetzung für die Errichtung der Zaunanlage ist der Abschluss eines Gestattungsvertrages mit der DB. Dieses Verfahren wurde inzwischen eingeleitet. Da es für die Zaunanlage einer Baugenehmigung bedarf, werden derzeit die Bauantragsunterlagen erstellt. Sobald diese administrativen Aufgaben abgeschlossen sind, wird das Ausschreibungsverfahren für den Zaun durchgeführt.