Beschlussvorschlag:

 

Nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nimmt der Rat der Stadt Hilden Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung für die Friedhöfe für das Jahr 2017 und beschließt die in vollem Wortlaut vorliegende 24. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung für die Friedhöfe der Stadt Hilden (Friedhofsgebührensatzung) vom 20.06.1996.

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und somit Bestandteil dieser Niederschrift.