Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und Winterdienstgebühren 2017 ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung) vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.

Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die in § 1 dieser Satzung festgesetzten Gebührensätze zu übernehmen sind:

 

1. Straßenreinigungsgebühren:

 

Straßenart

Gebühr 2016

Gebühr 2017

0

Fußgängerzonen

1,32 Euro

1,36 Euro

1

Anliegerstraßen

1,76 Euro

1,82 Euro

2

Haupterschließungsstraßen

1,58 Euro

1,64 Euro

3

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem innerörtlichen Verkehr dienend

1,40 Euro

1,45 Euro

4

Haupterschließungsstraßen

überwiegend dem überörtlichen Verkehr dienend

1,23 Euro

1,27 Euro

 

Bei mehrmaliger Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.

 

2. Winterdienstgebühren:

 

Prioritätenstufe

Gebühr 2016

Gebühr 2017

0

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 0

1,90 Euro

1,90 Euro

1

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 1

1,42 Euro

1,42 Euro

2

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 2

0,95 Euro

0,95 Euro

3

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 3

0,47 Euro

0,47 Euro

4

Winterdienstklasse Prioritätenstufe 4

0,00 Euro

0,00 Euro

 

2.1 Sonstige Gebühren:

 

Für den Erwerb von Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 10 Liter unverändert auf 2,00 Euro festgesetzt.

 

Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und somit Bestandteil dieser Niederschrift.