Sitzung: 14.12.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 68/028
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten
Gebührenbedarfsberechnung 2017 und beschließt die Straßenreinigungsgebühren und
Winterdienstgebühren 2017 ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende 11. Nachtragssatzung zur Satzung über die Straßenreinigung und die
Erhebung von Straßenreinigungsgebühren (Straßenreinigungs- und Gebührensatzung)
vom 25.04.2008 und dem dazugehörigen Straßenverzeichnis.
Hiermit wird mit
der Maßgabe beschlossen, dass die in § 1 dieser Satzung festgesetzten Gebührensätze
zu übernehmen sind:
1.
Straßenreinigungsgebühren:
Straßenart |
Gebühr
2016 |
Gebühr
2017 |
|
0 |
Fußgängerzonen |
1,32 Euro |
1,36 Euro |
1 |
Anliegerstraßen |
1,76 Euro |
1,82 Euro |
2 |
Haupterschließungsstraßen |
1,58 Euro |
1,64 Euro |
3 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
innerörtlichen Verkehr dienend |
1,40 Euro |
1,45 Euro |
4 |
Haupterschließungsstraßen überwiegend dem
überörtlichen Verkehr dienend |
1,23 Euro |
1,27 Euro |
Bei mehrmaliger
Reinigung vervielfacht sich die Gebühr entsprechend.
2.
Winterdienstgebühren:
Prioritätenstufe |
Gebühr
2016 |
Gebühr
2017 |
|
0 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 0 |
1,90 Euro |
1,90 Euro |
1 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 1 |
1,42 Euro |
1,42 Euro |
2 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 2 |
0,95 Euro |
0,95 Euro |
3 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 3 |
0,47 Euro |
0,47 Euro |
4 |
Winterdienstklasse
Prioritätenstufe 4 |
0,00 Euro |
0,00 Euro |
2.1 Sonstige
Gebühren:
Für den Erwerb von
Granulat zum Streuen auf Gehwegen wird die Gebühr je 10 Liter unverändert auf
2,00 Euro festgesetzt.
Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und
somit Bestandteil dieser Niederschrift.