Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im  Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017 und beschließt die Neufestsetzung der Abfallbeseitigungsgebühren ab 01.01.2017 sowie die in vollem Wortlaut vorliegende 20. Nachtragssatzung zur Gebührensatzung zur Abfallentsorgungssatzung der Stadt Hilden vom 14.12.1995. Hiermit wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die in § 1 dieser Satzung festgesetzten Gebühren-sätze zu übernehmen sind:

 

Gefäßgröße

Gebühren 2016

Gebühren 2017

Restmülltonnen

   660 l   wöchentlich

1.755,60 Euro

1.650,00 Euro

   770 l          

2.048,20 Euro

1.925,00 Euro

1.100 l          

2.926,00 Euro

2.750,00 Euro

     40 l   14-täglich

53,20 Euro

50,00 Euro

     60 l          

79,80 Euro

75,00 Euro

     80 l          

106,40 Euro

100,00 Euro

   120 l          

159,60 Euro

150,00 Euro

   140 l          

186,20 Euro

175,00 Euro

   240 l          

319,20 Euro

300,00 Euro

   660 l          

877,80 Euro

825,00 Euro

   770 l          

1.024,10 Euro

962,50 Euro

1.100 l          

1.463,00 Euro

1.375,00 Euro

Biotonnen

   120 l   14-täglich

12,00 Euro

12,00 Euro

   240 l   14-täglich

24,00 Euro

24,00 Euro

 

Sonstige Gebühr

Gebühren 2016

Gebühren 2017

Laubsack

1,00 Euro

1,00 Euro

Städt. Abfallsack

4,00 Euro

4,00 Euro

Kompost

3,50 Euro

3,50 Euro

Tonnentausch

5,00 Euro

5,00 Euro

Tonnentausch vor Ort

10,00 Euro

10,00 Euro

Rausziehen Container 4-wöchentlich (Altpapier)

69,03 Euro

69,03 Euro

Rausziehen Container 14-täglich

138,05 Euro

138,05 Euro

Rausziehen Container wöchentlich

276,10 Euro

276,10 Euro

Ab 3. Sperrmülltermin pro Jahr

20,00 Euro

20,00 Euro

Sperrmüllexpress

60,00 Euro

60,00 Euro

Abgabe Bauschutt (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Restmüll (je 100 ltr.)

5,00 Euro

5,00 Euro

Abgabe Altholz (je 100 ltr.) -NEU

 

3,00 Euro

Sonderleerung Altpapiercontainer

8,32 Euro

8,32 Euro

Sonderleerung Restmülltonnen / gelbe Tonnen

1/26 der aktuellen Gebühr

1/26 der aktuellen Gebühr

 

Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das Weitere zu veranlassen.

 

Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und somit Bestandteil dieser Niederschrift.