Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017. Außerdem beschließt er die Neufestsetzung der Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 01.01.2017, sowie die in vollem Wortlaut vorliegende Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen in der Stadt Hilden mit folgenden Gebührensätzen:

 

Kleinkläranlagen

je angefang. cbm

24,60

Abflusslose Gruben

je angefang. cbm

22,77

Nur nach Bedarf:

 

 

 

Verlegung eines Schlauches von mehr als 50 m

je angefang. 10 m

1,83

Einsatz Spülwagen

je angefang. Std.

164,40

Einsatz Saugwagen

je angefang. Std.

155,26

Erschwernis bei schwer zugänglichen Grundstücken

je Stück

155,26

Zulage für geringe Mengen bei Leerung von nur einer Anlage

je Stück

155,26

 

Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und somit Bestandteil dieser Niederschrift.