Sitzung: 14.12.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/037
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden nimmt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von der
vorgelegten Gebührenbedarfsberechnung 2017. Außerdem beschließt er die
Neufestsetzung der Gebühren für die Entsorgung des Inhaltes von
Grundstücksentwässerungsanlagen ab dem 01.01.2017, sowie die in vollem Wortlaut
vorliegende Neufassung der Satzung über die Entsorgung des Inhaltes von Grundstücksentwässerungsanlagen
in der Stadt Hilden mit folgenden Gebührensätzen:
Kleinkläranlagen |
je angefang. cbm |
24,60 |
€ |
Abflusslose Gruben |
je angefang. cbm |
22,77 |
€ |
Nur nach Bedarf: |
|
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Verlegung eines Schlauches von mehr als 50
m |
je angefang. 10 m |
1,83 |
€ |
Einsatz Spülwagen |
je angefang. Std. |
164,40 |
€ |
Einsatz Saugwagen |
je angefang. Std. |
155,26 |
€ |
Erschwernis bei schwer zugänglichen
Grundstücken |
je Stück |
155,26 |
€ |
Zulage für geringe Mengen bei Leerung von
nur einer Anlage |
je Stück |
155,26 |
€ |
Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage beigefügt und
somit Bestandteil dieser Niederschrift.