Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 15

Antragstext:

 

Gemeinsamer Antrag zur Haupt- und Finanzausschusssitzung am 07. September 2016

 

Die Fraktionen der ALLIANZ FÜR HILDEN, der BA und der FDP sind der Auffassung, dass eine nachhaltige Haushaltskonsolidierung unabdingbar ist. Gemeinsam wollen wir die politische Handlungsfähigkeit erhalten und nachfolgende Generationen nicht weiter durch eine Politik der „Schulden" belasten. Die bilanzielle Überschuldung und somit die Aufzehrung des Eigenkapitals und der Ausgleichsrücklage muss konsequent vermieden werden. Im Rahmen der mittelfristigen Finanzplanung muss die Schuldentilgung höchste Priorität haben. Die bisher mit der Haushalts- und Finanzplanung und inzwischen mit dem erforderlich gewordenen Nachtragshaushalt durch die Verwaltung vorgelegten Maßnahmen belasten in erster Linie die Bürger, ohne den Status Quo der Verwaltung in Frage zu stellen. Es ist nicht Ziel dieses Antrages, der Verwaltung mit der Forderung von Einzelmaßnahmen Detailanweisungen zu geben und ihren Aktionsradius einzuschränken. Da die von der Verwaltung bisher vorgeschlagenen Maßnahmen sich jedoch hinsichtlich des Ziels "Haushaltsausgleich ohne Schulden" als unzulänglich erwiesen haben, ist dieser Antrag darauf gerichtet, die Rahmenbedingungen für die Verwaltung an konkreten, prüfbaren Ergebnissen auszurichten.

 

Vor diesem Hintergrund fordern die drei antragstellenden Fraktionen die Umsetzung folgender Maßnahmen:

 

  1. Verwaltungskosten

 

Die Verwaltungspersonalkosten sind zunächst bis 2018 mindestens um jeweils 5% zu reduzieren, Eine Reduzierung von Personalkosten im sozialen Bereich wird ausdrücklich nicht beantragt. Dagegen sind insbesondere Hierarchien zu überprüfen und Leitungsstrukturen zu konsolidieren. Beispielhaft sei hier der Entfall der derzeit freien Dezernentenstelle erwähnt! Arbeitsabläufe müssen effizienter gestaltet und Doppelleistungen vermieden werden. Die Arbeitsprozesse in der gesamten Kernverwaltung gehören optimiert. Hierzu ist ein strategisches Controlling einzusetzen.

 

  1. Freiwillige Maßnahmen des Investitionsprogramms

 

Alle freiwilligen Maßnahmen des Investitionsprogramms, die nicht aus sachlichen Gründen unabdingbar sind und für die keine alternative Finanzierung, die den städtischen Haushalt nicht belastet, gefunden wird, werden verschoben bzw, gestrichen und ggfls. im Rahmen der Haushaltsbewirtschaftung gesperrt. Eine veränderte Veranschlagung erfolgt frühestens über den Haushaltsplan 2018. Darunter fällt beispielsweise der Neubau des Funktionsgebäudes Weidenweg mit 1,4 Mio. EUR, Sollten diese und auch eventuelle Investitionen des IHK trotzdem durchgeführt werden, darf die Finanzierung nicht über Steuererhöhungen erfolgen, sondern ist über Einsparungen (z.B. bei den Verwaltungskosten, siehe Ziffer 1) oder andere Finanzierungsalternativen zu gewährleisten. Im Übrigen sind die geplanten Investitionen für Flüchtlingsunterkünfte mit 5,14 Mio. EUR an der tatsächlichen Entwicklung der Flüchtlingszahlen zu orientieren und den Erfordernissen anzupassen, nach Möglichkeit zu reduzieren.


 

 

  1. Bürgerbeteiligung

 

Die Verwaltung erstellt aufwandsneutral ein Bürgerbeteiligungskonzept für freiwillige Investitionen, die nicht aus sachlichen Gründen unabdingbar sind, aber nicht über vorhandene Haushaltsmittel finanziert werden können. Dieser Vorschlag soll u. a. helfen, in Zukunft Fehleinschätzungen des Bürgerwillens zu verhindern und Hinweise zur Akzeptanz zu erhalten, welche Kosten, Gebühren, oder andere Belastungen bzw. Beteiligungen, z.B. mittels Schwarmfinanzierung o.Ä., die Bürger bereit sind, für eine Umsetzung auf sich zu nehmen.

 

  1. Wirtschaftsförderung

 

Immer wieder betont die Verwaltung die Binsenwahrheit, dass gewisse Schwankungen beim Gewerbesteueraufkommen unvorhersehbar und die tatsächlichen Gewerbesteuereinnahmen nicht planbar seien. Dies gilt für das Bestandsgewerbe in Hilden und auch bei neuen Gewerbeansiedlungen werden sich Schwankungen nicht ausschließen lassen. Sehr wohl aber lässt sich durch die konzentrierte Anwerbung von neuen Unternehmen das Gewerbesteuer­aufkommen steigern. Die Verwaltung wird beauftragt aufwandsneutral ein zukunftsweisendes Wirtschaftsförderungskonzept zu erstellen, dass die Stärken und Schwächen des Standortes Hilden analysiert und konkrete Maßnahmen zur generellen Förderung und Entwicklung des Wirtschaftsstandortes Hilden herausarbeitet.

 

Maßnahmen könnten beispielsweise in der direkten Ansprache von Unternehmen bestehen, die in der Wertschöpfungskette direkt vor oder hinter den ansässigen Hildener Unternehmen stehen. Auch gänzlich innovative Förderansätze könnten in Betracht kommen: So könnte beispielsweise ein Anreiz für die Ansiedlung neuer Gewerbe geschaffen werden, indem durch neue Betriebe generierte Gewerbesteuereinnahmen - also Mehreinnahmen für die Stadt - zu einem Anteil in einen Fördertopf fließen, der dann nach zu definierenden Regeln und Fristen diesen wieder direkt oder indirekt zugutekommt. Flankierend und prioritär sollten alle Anstrengungen darauf gerichtet sein, die vorhandenen Defizite bei der Energieversorgung und der Anbindung an zeitgemäße Datennetze insbesondere auf bereits seit langem beworbenen Gewerbeflächen schnellstmöglich zu beheben. Dazu gehört die Verbesserung der Infrastrukturen in den vorhandenen Gewerbegebieten. Neue Gewerbesteuereinnahme-Möglichkeiten sind zu schaffen durch die Ausweisung von neuen Gewerbegebieten zur Ansiedlungsbeschleunigung. Die Aufstellung des Bebauungsplans 139 wird bis zum Jahr 2018 umgesetzt.

Das geforderte Konzept soll neben den Maßnahmen darüber Auskunft geben, welche wirtschaftlichen Ziele konkret erreicht werden sollen (z. B. Anzahl der Neuansiedlungen, geplante Gewerbesteuermehreinnahmen durch Neuansiedlungen, Anzahl zusätzlicher Arbeitsplätze) und wie die Zielerreichung gemessen und transparent gemacht wird.