Beschluss: einstimmig beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, der Freizeitgemeinschaft für Behinderte und Nichtbehinderte e.V. als Träger der inklusiven Kindertageseinrichtung „Nordlichter“

 

a)    die Übernahme des Trägeranteils zu den anerkannten Betriebskosten (9%) nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz ab Inbetriebnahme für die Dauer der Trägerschaft

 - geplant 20 Jahre ab 01.08.2017)

(Stand 01.12.2016 rd. 84.000 € jährlich),

 

b)    die Übernahme der gem. Kinderbildungsgesetz – KiBiz nicht anerkannten Kosten zur Kaltmiete ab Betriebsbeginn für die Dauer der Trägerschaft

- geplant 20 Jahre ab 01.08.2017

(Stand 01.12.2016 rd. 146.000 € jährlich)                und

 

c)    einen Ausgleich für Rückforderungen aus der Endabrechnung I und II nach KiBiz für das erste Kindergartenjahr ab Betriebsbeginn im Haushaltsjahr 2019

(Stand 01.12.2016 geschätzt 100.000 €)

 

als freiwilligen Zuschuss der Stadt Hilden als örtlicher Jugendhilfeträger zu gewähren.