Sitzung: 01.12.2016 Jugendhilfeausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Befangen: 1
Vorlage: WP 14-20 SV 51/136
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung im Jugendhilfeausschuss, der Freizeitgemeinschaft für Behinderte
und Nichtbehinderte e.V. als Träger der inklusiven Kindertageseinrichtung
„Nordlichter“
a) die Übernahme des Trägeranteils zu den anerkannten
Betriebskosten (9%) nach dem Kinderbildungsgesetz – KiBiz ab Inbetriebnahme für
die Dauer der Trägerschaft
- geplant 20 Jahre ab 01.08.2017)
(Stand 01.12.2016 rd. 84.000 € jährlich),
b) die Übernahme der gem. Kinderbildungsgesetz – KiBiz
nicht anerkannten Kosten zur Kaltmiete ab Betriebsbeginn für die Dauer der
Trägerschaft
- geplant 20 Jahre ab 01.08.2017
(Stand 01.12.2016 rd. 146.000 € jährlich) und
c) einen Ausgleich für Rückforderungen aus der
Endabrechnung I und II nach KiBiz für das erste Kindergartenjahr ab
Betriebsbeginn im Haushaltsjahr 2019
(Stand 01.12.2016 geschätzt 100.000 €)
als freiwilligen Zuschuss der Stadt Hilden
als örtlicher Jugendhilfeträger zu gewähren.