Sitzung: 11.05.2005 Stadtentwicklungsausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 16, Nein: 3
Vorlage: WP 04-09 SV 61/051
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt
Hilden beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsaussschuss
1.
  die vorgebrachten Anregungen aus der
Offenlage wie folgt abzuhandeln:
1.1
       Schreiben des Kreises Mettmann vom 06.04.05
Die Kreisverwaltung Mettmann
bringt in ihrem Schreiben Anregungen sowohl aus der Sicht des Umweltamtes als
auch aus Sicht des Kreisgesundheitsamtes vor.
Aus Sicht des Umweltamtes:
-Â Â Â Untere
Landschaftsbehörde
Der im Landschaftspflegerischen
Fachbeitrag in der Tabelle 2 auf Seite 15 für die geplanten Gebäude genommene
Biotyp „HY2“ trifft auf eine geschlossene Bebauung nicht zu. Hierfür sollte
vielmehr der Biotyp „HN1, geschlossene Bebauung“ angewendet werden. Eine
entsprechende Korrektur der Punktebilanz ist vorzunehmen.
Diese von der Unteren Landschaftsbehörde gemachte Anregung wurde
übernommen.
Beim Vergleich des Ausgangszustandes (linke Tabellenhälfte mit dem
Planungszustand (rechte Tabellenhälfte) ergibt sich jetzt zwar ein
rechnerisches Defizit von 38 Punkten. Der Eingriff wird damit in dem
Bebauungsplangebiet jedoch praktisch vollständig ausgeglichen – insbesondere
weil zu berücksichtigen ist, dass aufgrund der vollständigen
Niederschlagswasserversickerung im Gebäudebereich hier tatsächlich eine höhere
Wertigkeit als „HN1, geschlossene Bebauung“ erreicht wird.
-Â Â Â Untere
Wasserbehörde:
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
-Â Â Â Untere
Bodenschutzbehörde:
Es werden keine Anregungen vorgebracht.
Aus Sicht des
Kreisgesundheitsamtes:
Zu den im B-Plan vorgenommenen Änderungen bei den Festsetzungen der passiven
Schallschutzmaßnahmen wird seitens des Kreisgesundheitsamtes folgendes
angemerkt:
-
Die
R´w,res-Werte für die südliche Westseite des östlichen Gebäudetraktes und die
Südseite des östlichen Gebäudetraktes müssten 40 dB(A) bzw. 35 dB(A) betragen.
-
Die
nördliche Gebäudefront des westlichen Gebäudes an der Hochdahler Straße sollte
mit einem R´w,res-Wert = 40 dB(A) gekennzeichnet werden.
-
Für die
Westfassade des eingeschossigen Anbaus ist ein R´w,res-Wert = 35 dB(A) festzusetzen.
Diese vom Kreisgesundheitsamt gemachten Anregungen werden übernommen.
Zur Kenntnis genommen wird folgender Hinweis:
Da sich in allen Stockwerken der Gebäude zur Hochdahler Straße hin
Schlafräume befinden, sollte durch entsprechende Nebenbestimmungen im Bauantrag
sichergestellt werden, dass die im Bebauungsplan festgesetzten Anforderungen
zum Schallschutz konkret umgesetzt werden. Das betrifft insbesondere
Schallschutzfenster und schalldämmende Lüftungsanlagen zur Hochdahler Straße
hin.
Aus planungsrechtlicher
Sicht:
Der Bitte des Kreises Mettmann um
Ergebnismitteilung nach Abwägung durch den Rat der Stadt Hilden gem. § 3(2)
Satz 4 BauGB sowie um Bekanntgabe des Inkrafttretens des Bebauungsplanes wird
zeitnah entsprochen.
1.2
Schreiben des BUND, Ortsgruppe Hilden vom
08.04.2005
In seiner Stellungnahme regt der
B.U.N.D.  zunächst die Einstellung des
Planverfahrens an. Dieser Anregung wird nicht gefolgt. Der Bau eines
Seniorenpflegeheimes liegt im öffentlichen Interesse, da derartige Versorgungs-
und Betreuungseinrichtungen aufgrund eines immer größer werdenden Anteils älterer
Menschen an der Gesamtbevölkerung notwendiger denn je sind.
Im weiteren Verlauf des
Schreibens macht der B.U.N.D.  zusätzliche Anregungen, zu denen wie folgt
Stellung genommen wird:
Zu 1.:
Das Bauvolumen des geplanten
Seniorenpflegeheimes entspricht den Notwendigkeiten seiner Funktion, ohne dabei
„erdrückend“ oder eintönig zu sein. Es wird sich um einen modernen, zurückhaltend
gestalteten Baukörper handeln, dessen Dimensionen in der näheren Umgebung des Öfteren
vorkommen. Darüber hinaus ist die konkrete Architektur nicht Gegenstand des
Bauleitplanverfahrens.
Zu 2. bis 4.:
Hierbei handelt es sich im
Wesentlichen um Kommentare zu Plan-Details. Diese werden zur Kenntnis genommen.
Zu 5.:
Es ist nicht beabsichtigt, die
Außenanlagen des Seniorenpflegeheimes ausschließlich mit heimischen
Pflanzenarten zu gestalten, da es sich nicht um einen Naturgarten handeln wird.
Es wird sich lediglich um die Außenanlagen eines innenstadtnahen Pflegeheimes
handeln, die keine funktionale Verbindung zu natürlichen oder naturnahen
Flächen hat. Insofern stellen die Pflanzlisten im Bebauungsplan eine Bandbreite
für die spätere Gestaltung dar, in der durch einige nicht heimische Pflanzen
keine Einschränkung gesehen wird.
Zu 6.:
Die Anregung wird zur Kenntnis
genommen und an den Bauherren weitergegeben. Im Bebauungsplan kann ein solches
Thema nicht geregelt werden.
Zu 7.:
Der Kommentar wird zur Kenntnis
genommen.
1.3     Schreiben Uwe & Natascha Soesters, Am Alten Sportplatz 5, Hilden vomÂ
21.03.2005
Kritikpunkt ist u.a. die
gegenüber der 2. Bebauungsplanänderung vorgenommene geänderte Flächenaufteilung
sowie der lange Bauriegel an der Ostseite des Gebäudekomplexes. Nach Auffassung
der Verfasser sollte die Bebauung in Winkelform entlang der Hochdahler Staße
und der Hummelsterstraße erfolgen so wie beim B-Plan Nr. 7A, 2.Änderung. Die
Anzahl der geplanten Stellplätze wird ebenfalls als nicht ausreichend
angesehen.
Hierzu wird wie folgt Stellung
genommen:
Der erwähnte Bebauungsplan Nr.
7A, 2.Änderung stammt aus dem Jahre 2002. Sein Ziel war, für die Neuansiedlung
der „Klinik im Park“ entsprechendes Planungsrecht zu schaffen. Hierzu wurde ein
komplettes förmliches Planänderungsverfahren durchgeführt. Aus den
verschiedensten Gründen ist das Vorhaben nicht zur Ausführung gekommen.
Mit dem neuen Projekt eines
Seniorenpflegeheimes entstand auch die Notwendigkeit, neues Planungsrecht zu
schaffen. Dies ist mit dem Verfahren zur 4. Änderung beabsichtigt.
Jeder Bebauungsplan kann in einem
entsprechenden Verfahren geändert werden. Das liegt innerhalb der
Planungshoheit der Gemeinde.
Der vorliegende Bebauungsplan Nr.
7A, 4.Änderung bezieht sich wiederum auf ein ganz bestimmtes Projekt, ist quasi
darauf zugeschnitten.
Die Kritik der Verfasser wird zur
Kenntnis genommen.
Das Bauvolumen des geplanten
Seniorenpflegeheimes ergibt sich aus der Funktion. Es wird sich um einen
modernen, zurückhaltend gestalteten Baukörper handeln, dessen Dimensionen in
der näheren Umgebung des Öfteren vorkommen (Tucherweg, Zwirnerweg, Hummelster
Straße). Es wird in dem Gebäude keine Beeinträchtigung der Umgebung gesehen.
Dies gilt ebenfalls hinsichtlich
der Stellplatzfrage. Der Stellplatznachweis richtet sich nach den Anforderungen
der Landesbauordnung. Für eventuelle Überhänge stehen in der Umgebung Parkplätze
im öffentlichen Straßenraum zur Verfügung.
Die Anregungen werden insgesamt
zurückgewiesen.
1.4Â Â Â Â Â Â Â Â Schreiben Ursula
Jessen, Am Alten Sportplatz 18, Hilden vomÂ
06.04.2005
Die Anzahl der geplanten
Stellplätze wird als nicht ausreichend angesehen.
Der Stellplatznachweis richtet
sich nach den Anforderungen der Landesbauordnung. Die notwendigen Plätze werden
entsprechend innerhalb des Gebäudes und auf dem Gelände nachgewiesen. Für
eventuelle Überhänge stehen in der Umgebung Parkplätze im öffentlichen Straßenraum
zur Verfügung.
Die Anregung wird zurückgewiesen.
1.5
Schreiben der Bewohner des
Neubaugebietes Am Alten Sportplatz, Hilden vom 07.04.2005
Zu den von den Verfassern
gemachten Anregungen wird wie folgt Stellung genommen.:
Zu 1. und 2.:
Der vorliegende Bebauungsplan Nr.
7A, 4.Änderung bezieht sich auf ein ganz bestimmtes Projekt und hat mit der
Planung des Vorgängerplanes (Nr. 7 A, 2.Änderung) nichts gemein. Das ergibt
sich schon durch die neue Aufgabenstellung, anstatt einer Klinik nunmehr an
diese Stelle ein Seniorenpflegeheim zu errichten. Es wird subjektive Kritik an
der Architektur des geplanten Pflegeheimes geübt ohne dies mit objektiv
nachvollziehbaren Argumenten zu stützen.
 Der
lange „Bauriegel“ an der Ostseite des Gebäudekomplexes ergibt sich, wie auch
das Bauvolumen des geplanten Seniorenpflegeheimes, aus der Funktion heraus.
Eine Drehung oder Spiegelung der Gebäude oder eine Alternativplanung durch das
beauftragte Architekturbüro entbehrt nicht nur einer Veranlassung, sondern
würde auch zu unvertretbaren Mehrkosten führen.
Es wird sich um einen modernen,
zurückhaltend gestalteten Baukörper handeln, dessen Dimensionen in der näheren
Umgebung des Öfteren vorkommen und wegen seiner Architektur keinerlei Assoziationen
mit dem KdF-Seebad Prora heraufbeschwören wird. Auch wenn diese Ausführungen
der Autoren evtl. ironisch gemeint sein sollten, so sei darauf hingewiesen,
dass es sich bei dem geplanten Pflegeheim in Hilden um Längen von max. 70 m
handelt, während das o.g. KdF-Bad Prora sich über mehrere Kilometer die Küste
entlang zielt. Der gewählte Vergleich trifft also weder formal noch inhaltlich.
Zu 3.:
Auch in der 4. Änderung des
Bebauungsplanes Nr. 7 A sind entlang der nördlichen und östlichen
Grundstücksgrenzen ausführliche Begrünungsmaßnahmen vorgesehen. Hierdurch wird
es im Laufe der Zeit einen deutlichen Sichtschutz zwischen dem
Pflegeheimgrundstück und den Einfamilienhausgrundstücken geben. Es ist nicht
erforderlich, an der Projektplanung für die „Klinik im Park“ festzuhalten.
Zu 4.:
Der Stellplatznachweis richtet
sich nach den Anforderungen der Landesbauordnung. Die notwendigen Stellplätze
werden entsprechend innerhalb des Gebäudes (TG) und auf dem Gelände nachgewiesen (insgesamt 33). Die
ursprünglich geplante Klinik-Nutzung hätte mehr Kfz-Verkehr nach sich gezogen
und auch einen höheren Stellplatzbedarf erzeugt.
Zu 5.:
Es besteht kein Anlass zum
Ausschluss herkömmlicher Mobilfunkanlagen, da diese nach allgemeiner Lesart
keine Beeinträchtigung von Wohnnutzungen darstellen und zudem bis zu einer Höhe
von 8m ohnehin genehmigungsfrei sind.
Im weiteren Verlauf der Anregung
wird ebenfalls eine Aussage zum Thema „Verschattung“ seitens der Verwaltung
eingefordert. Entsprechende Pläne, aus denen hervorgeht, dass durch die Baumaßnahme
keine Verschattungsprobleme für die nördlich und östlich angrenzenden
Grundstücke und Gebäude entstehen, sind der Vorlage beigefügt.
Abschließend ist anzumerken, dass
viele Unterzeichner der Unterschriftenliste gar nicht in unmittelbarer
Nachbarschaft des geplanten Seniorenpflegeheimes ihre Adresse haben, sondern
z.T. hundert Meter und mehr vom zukünftigen Seniorenpflegeheim entfernt leben.
Eine Betroffenheit kann da kaum herbeikonstruiert werden.
Die Anregungen werden
zurückgewiesen.
1.6Â Â Â Â Â Â Â Â Schreiben des Herrn D. Langensiepen, Am Alten Sportplatz
20, Hilden vom 05.04.2005
Zu den von dem Verfasser
gemachten Anregungen wird wie folgt Stellung genommen:
Zu 1:
Der Ist- Zustand des Bebauungsplangebietes stellt einen Sportplatz mit
Intensivrasen und kleineren befestigten Flächen dar. Zur Kompensierung der
geplanten Baumaßnahme sind entsprechende Ausgleichmaßnahmen erforderlich.
Die im Bebauungsplan Nr. 7a, 4. Änderung
ausgewiesenen Ausgleichsflächen basieren auf der Grundlage des
Landschaftspflegerischen Fachbeitrages zum Bebauungsplan Nr. 7a, 2. Änderung.
U.a. wird im Nordostbereich des überplanten Gebietes entlang der
nördlichen Grundstücksgrenze eine mind. 3 m breite und entlang der östlichen
Grundstücksgrenze eine mind. 4 m breite freiwachsende Feldgehölzhecke auf mind.
409 m² Fläche angepflanzt. Dies geschieht u.a. auch zum Schutz der vorhandenen
neuen Bebauung. Dazu kommen die sonstigen Elemente der Außenanlagengestaltung,
so dass das Pflegeheim insgesamt stark eingegrünt sein wird.
Zu 2. und 3.:
Form und Gestalt des geplanten
Seniorenpflegeheimes ergeben sich aus der Funktion. Es wird sich um einen
modernen, zurückhaltend gestalteten Baukörper handeln, dessen Dimensionen in
der näheren Umgebung des Öfteren vorkommen (Tucherweg, Zwirnerweg, Hummelster
Straße). Es wird in dem Gebäude keine Beeinträchtigung der Umgebung gesehen.
Zu 4.:
Die Ausweisung von Räumlichkeiten
für Demenzkranke ist nicht Gegenstand dieses Bauleitplanverfahrens. Da es sich
in diesem Fall um den Bau eines Seniorenpflegeheimes handelt, sind Einrichtungen
dieser Art nicht nur zulässig, sondern sicherlich auch erforderlich. Eine
Begründung, warum am Standort keine pflegebedürftigen Menschen wohnen sollen,
wird nicht gegeben. Insofern muss auf die Anregung auch nicht weiter
eingegangen werden.
Zu 5.:
Der Eingriff kann sowohl
rechnerisch als auch verbal-argumentativ im Plangebiet selbst ausgeglichen
werden.
Zu 6.:
Die vom Verfasser angeführten
Lärmbelastungen durch die A3 und A46 liegen außerhalb der Zuständigkeit der
Stadt Hilden. Es handelt sich hierbei um allgemeine Vorbelastungen, da die angesprochenen
Autobahnen seit Jahrzehnten vorhanden sind. Das hier zur Diskussion stehende Bauvorhaben
selbst löst keinerlei Lärmbelastungen aus.
Zu 7.:
Die Frage, wie die Außenanlagen
des Projektes der Funktion des Seniorenpflegeheimes zugeordnet werden, ist
nicht Gegenstand des Bauleitplan-Verfahrens. Jedoch kann davon ausgegangen
werden, dass die Flächen sowohl Zier- als auch Aufenthaltsfunktionen haben
werden, die den Ansprüchen von Betreiber und Bewohner entsprechen.
Zu 8.:
Für eine Verbreiterung des
Gehweges wird keine Veranlassung gesehen.
Zu 9.:
Die Trafostation ist im
Bebauungsplan nur nachrichtlich ausgewiesen. Alles weitere richtet sich nach
den Vereinbarungen zwischen Stadtwerken und Betreiber/Bauherr.
Zu 10.:
Der größte Teil der notwendigen
Stellplätze wird innerhalb einer Tiefgarage untergebracht werden. Die
oberirdischen Stellplätze machen also nur einen kleinen Teil der Gesamtanlage
aus. Diese Plätze sind zudem direkt an der Hummelster Straße angeordnet, so
dass längere Umfahrten nicht zu erwarten sind. Es wird in diesen Plätzen kein
„Unruheherd“ für die Bebauung der Straße „Am Alten Sportplatz“ gesehen.
Die Anregungen werden insgesamt
zurückgewiesen.
 2.      Die 4.
Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7 A gemäß §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung
NWÂ Â Â Â Â vom 14.07. 1994 (GV NW S. 666) in
der zzt. gültigen Fassung sowie des § 10
Baugesetzbuch (BauGB) vom 27. 08. 1997 (BGBI. S. 2141) in der vor dem
20.07.2004 geltenden Fassung unter Berücksichtigung der stattgegebenen
Anregungen als Satzung.
Das Plangebiet
liegt im Eckbereich der Hochdahler Straße und der Hummelsterstraße und
beinhaltet die Flurstücke 1521, 1526, 1527, 727, 728, 2029 und teilweise die
Flurstücke 1528, 722, 1303 und 1927 in Flur 48 der Gemarkung Hilden.
Dem
Satzungsbeschluss liegt die Entscheidungsbegründung vom 20.04.2005 zugrunde.
(G. Scheib)