Geänderter Beschlussvorschlag:

 

„Auf Grund des Gutachtens des Ingenieurbüros, als auch der Stellungnahme des Landesbetriebes Straßenbau NRW und der Kreispolizeibehörde Mettmann, besteht, im Hinblick auf die zurzeit vorgefundenen Rahmenbedingungen, keine Notwendigkeit zur Errichtung einer Querungsmöglichkeit.

 

Die Verwaltung wird beauftragt, den Vorschlag des Landesbetriebes Straßen NRW zu prüfen und ggf. eine zusätzliche Beschilderung aufzustellen. Von der Errichtung einer Querungshilfe mit städtischen Mitteln wird abgesehen. Dem Vorschlag der Bürgeraktion wird nicht stattgegeben.“