Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nachfolgende Änderungen der Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden

 

 

1.)   In § 5 Absatz 1 wird folgende neue Nummer 4 eingefügt:

 

§ 5      Haupt- und Finanzausschuss

 

(1)  Dem Haupt- und Finanzausschuss obliegen neben den Aufgaben gem. den §§ 59 i.V.m. § 60, 61 GO NW folgende Aufgaben:

 

            (…)

 

4.   den Abschluss öffentlich-rechtlicher Vereinbarungen im Sinne des § 23 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit NRW, von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Sinne von §§ 54 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW sowie von sonstigen Verträgen und Vereinbarungen über 50.000 €, soweit es sich nicht um ein Geschäft der laufenden Verwaltung handelt und keine anderweitige Zuständigkeit eines Fachausschusses nach dieser Zuständigkeitsordnung gegeben ist

 

Die bisherigen Ziffern 4 – 8 verschieben sich entsprechend.

 

 

2.)   In § 6 Absatz 4 wird die Ziffer 1 der Befugnisse für den Schul- und Sportausschuss wie folgt geändert:

 

§ 6        Aufgaben der übrigen Ausschüsse

 

            (4) Im Einzelnen werden den Fachausschüssen im Rahmen der bereitgestellten Mittel         folgende Angelegenheiten zur abschließenden Entscheidung übertragen:

 

                  (…)

      dem Schul- und Sportausschuss

1.    Entscheidungen über Vorschläge zur Besetzung von Schulleitungsstellen gemäß § 61 Absatz 2 Schulgesetz in den Fällen, in denen das zur Abgabe der Vorschläge zuständige Gremium keine einstimmige Entscheidung hierzu trifft.

 

(…)