Sitzung: 07.09.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 01/057
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach
Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss nachfolgende Änderungen der
Zuständigkeitsordnung des Rates der Stadt Hilden
1.)
In § 5
Absatz 1 wird folgende neue Nummer 4 eingefügt:
§ 5 Haupt-
und Finanzausschuss
(1)
Dem Haupt- und Finanzausschuss obliegen neben den
Aufgaben gem. den §§ 59 i.V.m. § 60, 61 GO NW folgende Aufgaben:
(…)
4. den Abschluss öffentlich-rechtlicher
Vereinbarungen im Sinne des § 23 des Gesetzes über kommunale
Gemeinschaftsarbeit NRW, von öffentlich-rechtlichen Verträgen im Sinne von §§
54 ff. des Verwaltungsverfahrensgesetzes NRW sowie von sonstigen Verträgen und
Vereinbarungen über 50.000 €, soweit es sich nicht um ein Geschäft der
laufenden Verwaltung handelt und keine anderweitige Zuständigkeit eines Fachausschusses
nach dieser Zuständigkeitsordnung gegeben ist
Die bisherigen Ziffern 4 – 8 verschieben sich
entsprechend.
2.)
In § 6
Absatz 4 wird die Ziffer 1 der Befugnisse für den Schul- und Sportausschuss wie
folgt geändert:
§ 6 Aufgaben
der übrigen Ausschüsse
(4) Im Einzelnen werden den Fachausschüssen im
Rahmen der bereitgestellten Mittel folgende Angelegenheiten zur abschließenden
Entscheidung übertragen:
(…)
dem
Schul- und Sportausschuss
1.
Entscheidungen
über Vorschläge zur Besetzung von Schulleitungsstellen gemäß § 61 Absatz 2
Schulgesetz in den Fällen, in denen das zur Abgabe der Vorschläge zuständige
Gremium keine einstimmige Entscheidung hierzu trifft.
(…)