Der Rat der Stadt Hilden nahm die Ausführungen der Verwaltung zu den Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UstG) zur Kenntnis.
Der Rat der Stadt Hilden nahm die Ausführungen der Verwaltung zu den Neuregelungen der Umsatzbesteuerung der öffentlichen Hand (§ 2b UstG) zur Kenntnis.