Sitzung: 06.07.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 60/031
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt Hilden beschließt nach
Vorberatung durch den Haupt- und Finanzausschuss:
„Die in vollem Wortlaut vorliegende 3.
Nachtragssatzung zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für
straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom
30.06.2005 (Anlage 1) wird hiermit beschlossen.
Die Bürgermeisterin wird beauftragt, das
Weitere zu veranlassen.“
Die Satzung ist der Niederschrift als Anlage 3 beigefügt und somit Bestandteil der Niederschrift.