Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 16, Nein: 2, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Anregung/Beschwerde nach § 24 GO NRW:

 

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen,

 

die Sperrung der Weststraße, wie im Beschluss vom 06.12.2006 und bestätigt durch Rechtsbeschluss des Verwaltungsgerichts Düsseldorf vom 12.07.2007 unter dem GZ: 2007/10003/RE-sch, sowie dem im Stadtentwicklungsausschuss abgelehnten Antrag der FDP vom 20.01.2010, beizubehalten.