Sitzung: 22.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 2, Nein: 16, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 61/082
Anregung /
Beschwerde nach § 24 GO NRW:
Der
Rat der Stadt Hilden möge beschließen, dass
1. aufgrund der aktuellen bundesweiten Lage die
Beschlüsse des Rates der Stadt Hilden aus dem Jahre 2015 zum Abriss der Albert-Schweitzer-Schule
und Teilabriss der Theodor-Heuss-Schule nicht umgesetzt werden,
2. an der Lindenstraße im Bereich der ehemaligen
Turnhalle altengerechte und Sozialwohnungen gebaut werden,
3. in der Folge zu 2. die Grün- und Spielflächen an der
Overbergstraße, am Bruchhauser Kamp und der Hochdahler Straße erhalten bleiben.