Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 2, Nein: 16, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Anregung / Beschwerde nach § 24 GO NRW:

Der Rat der Stadt Hilden möge beschließen, dass

1.    aufgrund der aktuellen bundesweiten Lage die Beschlüsse des Rates der Stadt Hilden aus dem Jahre 2015 zum Abriss der Albert-Schweitzer-Schule und Teilabriss der Theodor-Heuss-Schule nicht umgesetzt werden,

2.    an der Lindenstraße im Bereich der ehemaligen Turnhalle altengerechte und Sozialwohnungen gebaut werden,

3.    in der Folge zu 2. die Grün- und Spielflächen an der Overbergstraße, am Bruchhauser Kamp und der Hochdahler Straße erhalten bleiben.