Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 434/16

 

Mit Schreiben vom 22.01.2016 stellt Herr Georg Lampen und 25 weitere Personen folgende Anregung nach § 24 GO NRW:

 

Straßen mit bereits begonnen Baumaßnahmen werden von der am 16.12.2015 verabschiedeten Erhöhung der Anliegeranteile ausgenommen werden.

 

 

Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 434/16b

 

Mit Schreiben vom 29.1.2016 stellte Herr Burkhard Gies und eine weitere Person folgende Anregung nach § 24 GO NRW:

 

Der Rat möge beschließen, dass die 2. Nachtragssatzung vom 17.12.2015 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom 30.06.2005 nur auf nach dem 1.1.2016 begonnene Baumaßnahmen anzuwenden ist.