Sitzung: 22.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Ja: 18, Nein: 0, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 60/027
Anregung gem. § 24 GO NRW lfd. Nr. 434/16
Mit Schreiben vom 22.01.2016 stellt Herr Georg Lampen und 25 weitere Personen folgende Anregung nach § 24 GO NRW:
Straßen mit bereits begonnen Baumaßnahmen werden von der am 16.12.2015 verabschiedeten Erhöhung der Anliegeranteile ausgenommen werden.
Anregung gem. § 24 GO
NRW lfd. Nr. 434/16b
Mit Schreiben vom 29.1.2016 stellte Herr Burkhard Gies und eine weitere Person folgende Anregung nach § 24 GO NRW:
Der Rat möge beschließen, dass die 2. Nachtragssatzung vom 17.12.2015 zur Satzung über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 KAG für straßenbauliche Maßnahmen der Stadt Hilden (Straßenbaubeitragssatzung) vom 30.06.2005 nur auf nach dem 1.1.2016 begonnene Baumaßnahmen anzuwenden ist.