Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Antragstext:

 

Der Rat möge beschließen, dass die Hauptsatzung der Stadt Hilden in § 15 Abs. 1 dahingehend geändert wird, dass die Anzahl der Beigeordneten, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister in ihrem/seinen Geschäftsbereich vertreten, auf bis zu 2 festgelegt wird.