Sitzung: 22.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich abgelehnt
Abstimmung: Ja: 3, Nein: 14, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 10/031
Der Rat möge beschließen, dass die Hauptsatzung der Stadt Hilden in § 15 Abs. 1 dahingehend geändert wird, dass die Anzahl der Beigeordneten, die die Bürgermeisterin/den Bürgermeister in ihrem/seinen Geschäftsbereich vertreten, auf bis zu 2 festgelegt wird.