Sitzung: 27.04.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: einstimmig beschlossen
Vorlage: WP 14-20 SV 20/042
Beschlussvorschlag:
- Der
Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2014 wird zur
Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen
i. H. v. 1.684.839,21 Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene
Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 80.068,60 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen
für Investitionen i. H. v. 7.437.812,11 Euro zur Kenntnis.
- Der Rat der
Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für
Investitionen, die im Haushaltsjahr 2014 getätigt oder begonnen wurden, im
Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 2.676.000,00 € erfolgte.
- Nach der
Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat
der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 6.162.530,51 € der
Ausgleichsrücklage entnommen.