Beschlussvorschlag:

 

  1. Der Jahresabschluss der Stadt Hilden für das Haushaltsjahr 2014 wird zur Prüfung an den Rechnungsprüfungsausschuss verwiesen.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt die Übertragung eines Gesamtbetrages an Aufwandsermächtigungen i. H. v. 1.684.839,21 Euro (davon Ermächtigungsübertragungen für zweckgebundene Erträge gem. § 22 Abs. 3 GemHVO i. H. v. 80.068,60 Euro) und an Auszahlungsermächtigungen für Investitionen i. H. v. 7.437.812,11 Euro zur Kenntnis.

 

  1. Der Rat der Stadt Hilden nimmt zur Kenntnis, dass die Aufnahme von Krediten für Investitionen, die im Haushaltsjahr 2014 getätigt oder begonnen wurden, im Haushaltsjahr 2015 in Höhe von 2.676.000,00 € erfolgte.

 

  1. Nach der Prüfung und Feststellung des vorgelegten Jahresabschlusses durch den Rat der Stadt Hilden wird der Jahresfehlbetrag i. H. v. 6.162.530,51 € der Ausgleichsrücklage entnommen.