Beschlussvorschlag:
Der Rat beschließt nach Vorberatung im
Stadtentwicklungsausschuss sowie im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss:
1. Die drei * Grundstücke Hochdahler Straße
233 (Flur 7 Flurstücke 1040,1111), Am Bruchhauser Kamp 4a (Flur 22 Flurstück 588
sowie eine Teilfläche aus Flur 22 Flurstück 583) und Overbergstraße 12,12a
(Flur 22 Flurstück 778) * sollen in Wohnbaugrundstücke umgewandelt werden.
2. Die Grundstücke werden für den öffentlich
geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Sie sind der WGH
Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH anzubieten. Die WGH oder, falls diese das
Angebot ausschlägt, ein vom Rat auf Grundlage eines öffentlichen
Bewerbungsverfahrens auszuwählendes Wohnungsbauunternehmen ist zu verpflichten,
innerhalb von fünf Jahren auf den Baugrundstücken Mehrfamilienhäuser zu
errichten. Sie bzw. es muss sich verpflichten, die Gebäude mit öffentlichen
Mitteln zu erstellen.
Sollte die Bewilligungsbehörde einen Antrag
auf öffentliche Förderung der Vorhaben ablehnen, hat sich die WGH bzw. das
Wohnungsbauunternehmen zu verpflichten, trotz einer freien Finanzierung beim
Erstbezug eine Miete von höchstens 8,50 €/m² Wohnfläche und Monat (ohne Nebenkosten)
einzuhalten.
* gestrichen zur Beratung im Rat, nach
der Beratung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Wirtschafts- und
Wohnungsbauförderungsausschuss