Der Rat der Stadt nahm nach Vorberatung im Haupt- und Finanzausschuss Kenntnis von den in der Zeit vom 01.11.2015 bis 31.12.2015 erteilten Genehmigungen zur Leistung von unerheblichen über- und außerplanmäßigen Aufwendungen (Anlage 1 der SV) und investiven Auszahlungen (Anlage 2 der SV).