Sitzung: 16.03.2016 Rat der Stadt Hilden
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 40, Nein: 3
Vorlage: WP 14-20 SV 32/009
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach
vorhergehender Beratung im Haupt- und Finanzschuss die
Satzung
der Stadt Hilden über die abweichende Erhebung von Gebühren nach der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(AVerwGebO NRW) für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem
Personenstandsgesetz.