Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat der Stadt beschließt nach vorhergehender Beratung im Haupt- und Finanzschuss die

 

Satzung

 

der Stadt Hilden über die abweichende Erhebung von Gebühren nach der Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (AVerwGebO NRW) für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem Personenstandsgesetz.