Sitzung: 02.03.2016 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 1, Enthaltungen: 0, Befangen: 0
Vorlage: WP 14-20 SV 32/009
Beschlussvorschlag:
Der Rat der Stadt beschließt nach
vorhergehender Beratung im Haupt- und Finanzschuss die
Satzung
der Stadt Hilden über die abweichende Erhebung von Gebühren nach der
Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung für das Land Nordrhein-Westfalen
(AVerwGebO NRW) für Amtshandlungen des Standesamtes nach dem
Personenstandsgesetz.