Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 4, Enthaltungen: 0, Befangen: 0

Beschlussvorschlag:

 

Der Rat beschließt nach Vorberatung im Stadtentwicklungsausschuss sowie im Wirtschafts- und Wohnungsbauförderungsausschuss:

 

1.  Die drei Grundstücke Hochdahler Straße 233 (Flur 7 Flurstücke 1040,1111), Am Bruchhauser Kamp 4a (Flur 22 Flurstück 588 sowie eine Teilfläche aus Flur 22 Flurstück 583) und Overbergstraße 12,12a (Flur 22 Flurstück 778) sollen in Wohnbaugrundstücke umgewandelt werden.

 

2.  Die Grundstücke werden für den öffentlich geförderten Wohnungsbau zur Verfügung gestellt. Sie sind der WGH Wohnungsbaugesellschaft Hilden mbH anzubieten. Die WGH oder, falls diese das Angebot ausschlägt, ein vom Rat auf Grundlage eines öffentlichen Bewerbungsverfahrens auszuwählendes Wohnungsbauunternehmen ist zu verpflichten, innerhalb von fünf Jahren auf den Baugrundstücken Mehrfamilienhäuser zu errichten. Sie bzw. es muss sich verpflichten, die Gebäude mit öffentlichen Mitteln zu erstellen.

Sollte die Bewilligungsbehörde einen Antrag auf öffentliche Förderung der Vorhaben ablehnen, hat sich die WGH bzw. das Wohnungsbauunternehmen zu verpflichten, trotz einer freien Finanzierung beim Erstbezug eine Miete von höchstens 8,50 €/m² Wohnfläche und Monat (ohne Nebenkosten) einzuhalten.